Erbschaften und Legate

Für die Gesellschaft weiterwirken

Das Leben ist vergänglich und oft ist uns dies nicht bewusst. Mit dem letzten Willen weiterhin Gutes bewirken und Spuren hinterlassen, gibt der eigenen Vergänglichkeit eine neue Bedeutung. Mit Ihrem Testament setzen Sie ein Zeichen für Menschen und Werte, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Gerne beraten wir Sie, wenn Sie die Stiftung Gott hilft in Ihrem Nachlass berücksichtigen möchten.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die Stiftung Gott hilft in Ihrem Testament zu berücksichtigen:

Vermächtnis (Legat)

Mit einem Legat können Sie für die Arbeit der Stiftung Gott hilft einen fixen Betrag, einen Anteil Ihres Vermögens oder bestimmte Sachwerte, wie beispielsweise Immobilien, Wertpapiere, hinterlassen.

Erbschaften

Mit einer Erbschaft können Sie neben anderen Erben die Stiftung Gott hilft zur Miterbin bestimmen. Die Stiftung Gott hilft wird so Teil der Erbengemeinschaft und kann über den von Ihnen bestimmten Anteil Ihres Vermögens verfügen und entsprechend für die notwendigen Projekte einsetzen.

Für weitere Fragen (exkl. spezifisches Erbrecht) steht Ihnen unser Gesamtleiter Daniel Wartenweiler mit seiner breiten menschlichen und institutionellen Erfahrung gerne zur Verfügung.

Daniel Wartenweiler
Gesamtleitung & Theologische Leitung
+ 41 81 307 38 03
eMail